Hinweise Reiserückkehrer
Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten:
Wenn Sie aus einem Risikogebiet kommen (Liste beachten) und in Karlsruhe wohnen, müssen Sie sich:
- direkt in Quarantäne begeben
- bei der für Sie zuständigen Ortspolizeibehörde melden (alternativ gilt auch das Ausfüllen einer Ankunftskarte und das Testen lassen in einem Rückkehrerzentrum am Flughafen als Meldung bei der Ortspolizeibehörde)
- einen Test machen
- im Falle eines negativens Tests diesen durch einen Arzt bestätigen lassen (schließt eine Untersuchung, die Klärung ob die Art des Tests den Vorschriften entsprach und die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens/Zeugnis ein)
- das Testergbnis und das ärztliche Gutachten der Ortspolizeibehörde vorlegen
- Die Unterlagen gut aufheben (mind. bis zum Ablauf der 14 Tage)
Erst wenn die Ortspolizeibehörde Ihnen bestätigt, dass Sie die Quarantäne aufheben können, können Sie diese beenden.
In Karlsruhe erfolgt keine schriftliche Bestätigung, sondern in dem Moment, in dem Sie den negativen Test zusammen mit dem Untersuchungsergebnis des Hausarztes dem Amt vorlegen (kann auf der Internetseite der Stadt elektronisch erfolgen oder per Mail oder per Fax), gilt die Genehmigung als erteilt. Bis dahin müssen Sie in Quarantäne bleiben.
In den Landkreisgemeinden ist das teilweise anders! Sie müssen sich bei dem für Sie zuständigen Rathaus (Ordnungsamt) erkundigen. Je nach Ortschaft brauchen Sie die ärztliche Untersuchung nicht oder Sie müssen tatsächlich auf eine Bestätigung der Behörde warten. Die Regelung ist in jeder Landkreisgemeinde anders.
Erst dann dürfen Sie wieder arbeiten, bzw. Ihr Kind darf erst dann die Schule wieder besuchen.
Ein “Aussitzen” der 14 Tage ohne Test ist nicht zulässig. Es besteht Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten. Der Test alleine reicht nicht (in Karlsruhe), ein Besuch beim Hausarzt und seine Bestätigung der Symptomfreiheit ist zwingend erfoderlich (in Karlsruhe).
Die Info muss an die Ortspolizeibehörde erfolgen.